Standesregeln
genehmigt an der Gründungsversammlung
vom 31. Mai 1999 in Bern


Standesregeln
1. In der SPAG sind Lobbyisten/Lobbyistinnen und andere Spezialisten/ Spezialistinnen der Kommunikationsbranche vereinigt, die sich schwergewichtig mit den Beziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur beschäftigen.
2. Durch den Erlass von Standesregeln fördert die SPAG die berufliche und ethische Verlässlichkeit ihrer Mitglieder und trägt damit zum Ansehen des Berufsstandes bei.
3. Die Mitglieder der SPAG akzeptieren und respektieren den " Kodex von Lissabon " der Confédération Européenne des Relations Publiques (CERP), der von der Schweizerischen Public Relations Gesellschaft (SPRG) und vom Bund der Public Relations Agenturen der Schweiz (BPRA) als Grundlage für die Tätigkeit ihrer Mitglieder übernommen wurde.
4. Public Affairs- und namentlich Lobbying-Aktivitäten müssen offen durchgeführt werden. Sie müssen leicht als solche erkennbar sein, eine klare Quellenbezeichnung tragen und dürfen Dritte nicht irreführen. Die SPAG publiziert ein Verzeichnis ihrer Mitglieder.
5. Die Mitglieder der SPAG dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Auftrag- oder Arbeitgeber keine sich widersprechenden oder miteinander konkurrierenden Interessen vertreten.
6. Die Mitglieder der SPAG erfüllen nach Möglichkeit Informationswünsche von Parlamentsmitgliedern und weiterer interessierter Stellen.
7. Bei Verdacht auf Verletzung der Standesregeln kann die Standes- kommission gemäss Art. 11 und 12 der Statuten angerufen werden.


Bern, der 31. Mai 1999


Standeskommission Schweizerische Public Affairs-Gesellschaft SPAG
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Unsere Ziele

Die Schweizerische Public Affairs Gesellschaft (SPAG) verfolgt als beruflicher Interessenverband den Zweck, Behörden und Öffentlichkeit für Sinn und Wert politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lobbyings und dessen Bedeutung im demokratischen Entscheidungsprozess zu sensibilisieren. mehr...

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